Unser kleingedrucktes

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fa. NAT-HE

Inh. Karsten Hehling


1. Zahlung

1.1 Es gelten die vorstehend vereinbarten Zahlungsfristen, andernfalls gilt
      § 641 BGB (Fälligkeit bei Abnahme).

1.2 Zurückhaltung von Zahlungen und/oder die Aufrechnung wegen eines
      etwaigen Nachbesserungsanspruchs oder wegen behaupteter
      Nichtabnahmefähigkeit des Werkes sind nur in Höhe von 20% des
      Werklohnes statthaft. In diesem Fall eines Zurückbehalts sind wir berechtigt,
      den Einbehalt durch Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft einer Bank
      abzulösen.

1.3 Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung.
      Schecks (und - nach unserer Zustimmung (s.o.) - ggf. Wechsel) werden nur
      zahlungshalber angenommen. Deren Spesen und Kosten, sowie die Gefahr
      für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des
      Auftraggebers.

2. Beanstandungen - Mängel
    Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung des Werkes
     gerügt werden, längstens jedoch innerhalb 1 Woche nach Beendigung unserer
     Werkleistung.

3. Haftung
3.1 Soweit wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - haften, kann nur Geldersatz
     verlangt werden.

3.2 Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben
      die Rechte des Auftraggebers durch die Bestimmungen 3.1 unberührt.
      Dasselbe gilt für schriftliche Einzelvereinbarungen.

4. Gerichtsstand
    Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist,
     wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des offentlichen
     Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei
     dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Dies ist
     z.Zt. das Amtsgericht Bad Segeberg. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz  
     des Bestellers zu klagen.