Unser kleingedrucktes
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. NAT-HE
Inh. Karsten Hehling
1. Zahlung
1.1 Es gelten die vorstehend vereinbarten Zahlungsfristen, andernfalls gilt
§ 641 BGB (Fälligkeit bei Abnahme).
1.2 Zurückhaltung von Zahlungen und/oder die Aufrechnung wegen eines
etwaigen Nachbesserungsanspruchs oder wegen behaupteter
Nichtabnahmefähigkeit des Werkes sind nur in Höhe von 20% des
Werklohnes statthaft. In diesem Fall eines Zurückbehalts sind wir berechtigt,
den Einbehalt durch Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft einer Bank
abzulösen.
1.3 Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung.
Schecks (und - nach unserer Zustimmung (s.o.) - ggf. Wechsel) werden nur
zahlungshalber angenommen. Deren Spesen und Kosten, sowie die Gefahr
für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des
Auftraggebers.
2. Beanstandungen - Mängel
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung des Werkes
gerügt werden, längstens jedoch innerhalb 1 Woche nach Beendigung unserer
Werkleistung.
3. Haftung
3.1 Soweit wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - haften, kann nur Geldersatz
verlangt werden.
3.2 Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben
die Rechte des Auftraggebers durch die Bestimmungen 3.1 unberührt.
Dasselbe gilt für schriftliche Einzelvereinbarungen.
4. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist,
wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des offentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei
dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Dies ist
z.Zt. das Amtsgericht Bad Segeberg. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz
des Bestellers zu klagen.